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Wie wird mein Zweitwagen in der Kfzversicherung eingestuft?

Wenn Sie einen Wagen schon versichert haben aber noch einen weiteren neu anmelden möchten, würde dieser theoretisch in der Schadenfreiheitsklasse/ SF-Klasse 0 mit 240% des Grundbeitrags eingestuft werden. Viele Kfzversicherungen bieten jedoch für Zweitwagen günstige Konditionen an. So kann das zweite Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen in eine wesentlich günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden.

Oftmals gibt es eine so genannte Partnerregelung. Hier bekommt das zweite Fahrzeug den Rabatt des Erstwagens angerechnet. Wenn diese Partnerregelung angeboten wird, sollte man jedoch trotzdem nachrechnen, ehe man diese Kfzversicherungsvariante entscheidet. So werden oftmals die sonst üblichen Nachlässe (z.B. für Garagen, geringe Fahrleistungen o.ä.) in diesem Tarif nicht gewährt. Die Einstufung kann auf diese Weise kostspieliger werden, als bei einer regulären Zweitwageneinstufung. Darüber hinaus muss bei vielen Kfzversicherungen der Erstwagen auch bei dieser Gesellschaft versichert werden. So lauert hier ggf. die zweite Überraschung, wenn Sie bei Ihrer bisherigen teuren Versicherung bleiben müssen.

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